BBH TIEFBAU GMBH    

Wir lieben, was wir tun !
 

BBH Tiefbau GmbH


Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb BBH Tiefbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Andreas Beck, Paul-Fuchs-Straße 1, 07570 Weida/Thüringen ,Telefon, (0 36603) 609956, Fax (0 36603) 609957, Mail info@bbh-tiefbau-weida.de und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1
Die Grundlage unseres Auftrages bilden folgende Vertragsverhältnisse
a) Unsere AGB
b) VOB – neueste Fassung
c) Unser Angebot insbesondere Leistungesverzeichnis und uns zur Verfügung gestellte Pläne.
Bestellungen des Kunden bei BBH Tiefbau GmbH, stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch die BBH Tiefbau GmbH. Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Absprachen und Änderungen des Vertrages zu treffen.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1
BBH Tiefbau GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2.2
Normen der jeweils anzuwendenden Bauordnungen. Wiedersprechende bzw. vom Auftraggeber vorgeschlagene Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, andernfalls sie als ausgeschlossen gelten.
Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
Alle zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Entwürfe, Vorschläge und Kostenvoranschläge behalten wir uns das Eigentum- und Urheberrecht vor. Diese werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Mengen und Maße unseres Angebotes sind Zirka-Werte. Werden Leistungen beauftragt, die im Angebot nicht enthalten sind, werden sie separat verrechnet. Der für die Arbeiten notwendige Baustrom, Wasser wird kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt.. Alle Preise entnehmen Sie dem aktuellen Angebot bzw. der aktuellen Preislisten. Die Preise für Material und Energie-bzw. Transportpauschale sind tagaktuelle Preise und werden bei der Abrechnung angepasst.
Verpackungs-,Kommissionierungskosten sowie Versandpauschalen der Hersteller werden gesondert berechnet.
3.2
Wir sind berechtig, Abschlags- und Teilrechnungen nach Baufortschritt zu berechnen.
Das Zahlungsziel entnehmen Sie dem vorher vereinbarten Vertragsunterlagen. Soweit keine Zahlungsbedingungen vorher ausgehandelt wurden, gelten die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung. Lastschrift bedarf der Schriftform.
3.3
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. über dem aktuellen Diskontsatz zum Zeitpunkt der aktuellen Fälligkeit. Der säumige Kunde ist verpflichtet und alle uns durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten für Mahnung-, Inkasso-, Gerichts- und Anwaltskosten zu ersetzen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BBH Tiefbau GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von der BBH Tiefbau GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an BBH Tiefbau GmbH und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.




Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von BBH Tiefbau GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von BBH Tiefbau GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde unverzüglich die BBH Tiefbau GmbH zu benachrichtigen.
Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an BBH Tiefbau GmbH ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die BBH Tiefbau GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
Auf Verlangen von der BBH Tiefbau GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der BBH Tiefbau GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
4. Gewährleistung
4.1
Längstens nach 10 Tagen nach der Fertigstellung gelten unsere Leistungen, zu denen uns nicht schriftlich eine Mängelrüge zugegangen ist, als abgenommen und genehmigt. Sind Mängel nur bei einem Teil der Leistungen aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen Teil und nicht die ganze Leistung als Mangelhaft bemängeln. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Unsere Haftung und Gewährleistung gilt nur für Leistungen, deren Beauftragung bzw. Anordnung an die Geschäftsleitung bzw. Bauleitung rechtswirksam ergangen ist.
4.2
Ist der Kunde Unternehmer entscheidet BBH Tiefbau GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3
Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5.
Baustellenverzögerungen welche durch den Auftraggeber verursacht werden, entbinden den Auftragnehmer von jeglicher Pflicht von der Einhaltung des Bauzeitplanes.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.4
Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
Schlussbestimmungen
Die BBH Tiefbau GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der BBH Tiefbau GmbH und einem Verbraucher/Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher/Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher/Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Geschäftssitz des Auftragsnehmers.
Gerichtsstand ist Gera
Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer aus den Lieferverträgen sowie für Wechsel oder Scheckprozesse der Geschäftssitz des Verkäufers.
Der Auftragnehmer bzw. Lieferant ist berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtstand zu verklagen. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt das aktuell geltende deutsche Recht.